Für saubere Luft: Übergangsfrist für alte Holzheizungen, Kamine und Öfen endet im Dezember 2024
Sommerzeit, Urlaubszeit – das Thema Heizung steht bei den meisten nicht im Vordergrund. Doch für einige Hausbesitzer wird es jetzt wichtig, sich mit ihrer Heizanlage zu beschäftigen. Betroffen sind diejenigen, die noch ältere, mit Holz betriebene Kamine, Öfen oder Heizkessel nutzen, die die gesetzlich festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht einhalten. „Älter“ bedeutet hier, dass diese Anlagen vor dem 22. März 2010 installiert wurden.
Welche Holzheizungen sind betroffen?
Bis zum Jahresende müssen alle Holzheizkessel ab 15 kW sowie Kaminöfen und andere Einzelraumfeuerstätten, die bis zum 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und die aktuellen Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen überschreiten, umgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Falls eine alte Holzheizung die aktuellen Grenzwerte einhält, darf sie weiterhin betrieben werden.
Wer unsicher ist, wie alt die vorhandene Holzheizung ist, findet Informationen im Feuerstättenbescheid des zuständigen Bezirksschornsteinfegers und auf dem Typenschild der Anlage. Dieses befindet sich meistens auf der Rückseite und enthält die Modellbezeichnung sowie das Jahr der Typprüfung. Falls die Holzheizung älter ist und entweder die Messwerte der Typprüfung oder eine aktuelle Abgasmessung des Schornsteinfegers zeigen, dass die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid nicht eingehalten werden, besteht Handlungsbedarf.