Sicherheitshinweise
Bitte befolgen Sie diese Sicherheitshinweise genau, um Gefahren und Schäden für Menschen und Sachwerte auszuschließen.
Dieses Zeichen warnt vor Personenschäden
Dieses Zeichen warnt vor Sach- und Umweltschäden
Zielgruppe
- Arbeiten an Gasinstallationen dürfen nur von Installateuren durchgeführt werden, die vom zuständigen Gasversorgungsunternehmen dazu
berechtigt sind.
- Elektroarbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
- Die erstmalige Inbetriebnahme hat durch den Ersteller der Anlage oder einen von ihm benannten Fachkundigen zu erfolgen.
Zu beachtende Vorschriften
- Nationale Installationsvorschriften
- Gesetzliche Vorschriften zur Unfallverhütung
- Gesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz
- Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
- Einschlägige Sicherheitsbestimmungen der DIN, EN, DVGW, TRGI, TRF
- und VDE
AT: ÖNORM, EN, ÖVGW G K-Richtlinien, ÖVGW-TRF und ÖVE
CH: SEV, SUVA, SVGW, SVTI, SWKI, VKF und EKAS-Richtlinie 6517:
Richtlinie Flüssiggas
Sicherheitshinweise für Arbeiten an der Anlage
- Bei Brennstoff Gas den Gasabsperrhahn schließen und gegen unbeabsichtigtes Öffnen sichern.
- Anlage spannungsfrei schalten, z. B. an der separaten Sicherung oder einem Hauptschalter, und auf Spannungsfreiheit prüfen.
- Anlage gegen Wiedereinschalten sichern.
- Bei allen Arbeiten geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen.
Gefahr
Heiße Oberflächen und Medien können Verbrennungen oder Verbrühungen zur Folge haben.
■
Gerät vor Wartungs- und Servicearbeiten ausschalten und abkühlen lassen.
■ Heiße Oberflächen an Heizkessel, Brenner, Abgassystem und
Verrohrung nicht berühren.
Achtung
Durch elektrostatische Entladung können elektronische Baugruppen beschädigt werden. Vor den
Arbeiten geerdete Objekte berühren, z. B. Heizungs- oder Wasserrohre, um die statische Aufladung abzuleiten.
Instandsetzungsarbeiten
Achtung
Die Instandsetzung von Bauteilen mit sicherheitstechnischer Funktion gefährdet den sicheren
Betrieb der Anlage.
Defekte Bauteile müssen durch Viessmann Originalteile ersetzt werden.
Zusatzkomponenten, Ersatz- und Verschleißteile
Achtung
Zusatzkomponenten, Ersatz- und Verschleißteile, die nicht mit der Anlage geprüft wurden,
können die Funktion beeinträchtigen. Der Einbau nicht zugelassener Komponenten sowie nicht genehmigte Änderungen und Umbauten können die
Sicherheit beeinträchtigen und die Gewährleistung einschränken. Bei Einbau und Austausch ausschließlich Viessmann Originalteile oder von
Viessmann freigegebene Komponenten verwenden.
Sicherheitshinweise für den Betrieb der Anlage
Verhalten bei Gasgeruch
Gefahr
- Austretendes Gas kann zu Explosionen führen, die schwerste Verletzungen zur Folge haben.
- Nicht rauchen! Offenes Feuer und Funkenbildung verhindern. Niemals Schalter von Licht und Elektrogeräten betätigen.
- Gasabsperrhahn schließen.
- Fenster und Türen öffnen.
- Personen aus der Gefahrenzone entfernen.
- Gas- und Elektroversorgungsunternehmen von außerhalb des Gebäudes benachrichtigen.
- Stromversorgung zum Gebäude von sicherer Stelle (außerhalb des Gebäudes) unterbrechen lassen.
Verhalten bei Abgasgeruch
Gefahr
- Abgase können zu lebensbedrohenden Vergiftungen führen.
- Heizungsanlage außer Betrieb nehmen.
- Aufstellort belüften.
- Türen zu Wohnräumen schließen, um eine Verbreitung der Abgase zu vermeiden.
Verhalten bei Wasseraustritt aus dem Gerät
Gefahr
Bei Wasseraustritt aus dem Gerät besteht die Gefahr eines Stromschlags.
Heizungsanlage an
der externen Trennvorrichtung ausschalten (z. B. Sicherungskasten, Hausstromverteilung).
Bei Wasseraustritt aus dem Gerät besteht die
Gefahr von Verbrühungen.
Heißes Heizwasser nicht berühren.
Kondenswasser
Gefahr
Der Kontakt mit Kondenswasser kann gesundheitliche Schäden verursachen.
Kondenswasser
nicht mit Haut und Augen in Berührung bringen und nicht verschlucken.
Abgasanlagen und Verbrennungsluft
Sicherstellen, dass Abgasanlagen frei sind und nicht verschlossen werden können, z. B. durch Kondenswasser-Ansammlungen oder äußere
Einflüsse. Ausreichende Versorgung mit Verbrennungsluft gewährleisten. Anlagenbetreiber einweisen, dass nachträgliche Änderungen an den
baulichen Gegebenheiten nicht zulässig sind (z. B. Leitungsverlegung, Verkleidungen oder Trennwände).
Gefahr
Undichte oder verstopfte Abgasanlagen oder unzureichende Zufuhr der Verbrennungsluft
verursachen lebensbedrohliche Vergiftungen durch Kohlenmonoxid im Abgas.
Ordnungsgemäße Funktion der Abgasanlage sicherstellen.
Öffnungen für Verbrennungsluftzufuhr dürfen nicht verschließbar sein.
Abluftgeräte
Bei Betrieb von Geräten mit Abluftführung ins Freie (Dunstabzugshauben, Abluftgeräte, Klimageräte, Zentrale-Staubsauganlage) kann durch
die Absaugung ein Unterdruck entstehen. Bei gleichzeitigem Betrieb des Heizkessels kann es zum Rückstrom von Abgasen kommen.
Gefahr
Gleichzeitiger Betrieb des Heizkessels mit Geräten mit Abluftführung ins Freie kann durch
Rückstrom von Abgasen lebensbedrohende Vergiftungen zur Folge haben.
Verriegelungsschaltung einbauen oder durch geeignete Maßnahmen für
ausreichende Zufuhr von Verbrennungsluft sorgen.