Beschreibung
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Entnahmeeinheit 1 Saugsonde
Art.-Nr. | ZK02968 |
326,90 € *
therm-x2® Profil-K
therm-x2® Profil-V
Pelletsillo im Textil-/Metallverbund zur Lagerung von Holzpellets gemäß EN ISO 17225-2
Anlieferung in Einzelteilen:
Max. Fassungsvermögen: 2,9 bis 3,9 t
Raumhöhe: 1,85 bis 2,2 m
Füllstutzen: 1
Abmessungen Gestell:
- Länge: 2230 mm
- Breite: 2230 mm
- Höhe: 2200 mm
Bestell-Nr.: Z015401
Das Pelletsilo soll nach Möglichkeit so groß gewählt werden, dass die Jahresbrennstoffmenge eingelagert werden kann. Das Lagervolumen für die benötigte Jahresbrennstoffmenge in m³ erhält man durch Multiplikation der Gebäudeheizlast (in kW) mit dem Faktor 0,6 (m³/kW). Die Jahresbrennstoffmenge in t erhält man durch weitere Multiplikation mit dem Faktor 0,65 (t/m³).
Beispiel:
Heizlast des zu beheizenden Gebäudes 8 kW
8 kW x 0,6 (m³/kW) = 4,8 m³
4,8 m³ x 0,65 (t/m³) = 3,1 t
Erforderliches Pelletsilo: Typ 3,1
Bauseitige Anforderungen an den Aufstellraum
Das Pelletsilo kann in jedem dafür geeigneten Raum im Keller, im Obergeschoss oder auf dem Dachboden aufgestellt werden. Durch die variable Behälterhöhe ist eine optimale Raumausnutzung möglich. Für Montagearbeiten muss der Aufstellraum 100 mm breiter sein als das Pelletsilo. Im Aufstellraum dürfen keine spitzen oder scharfen Gegenstände vorhanden sein, da das Gewebe des Pelletsilos beschädigt werden kann. Das Gewebe darf nicht an feuchten Wänden anliegen, an der Wand scheuern oder der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein. Außerhalb von Gebäuden ist eine Aufstellung nur mit witterungsbeständiger Verkleidung möglich. Die Tragfähigkeit des Untergrunds muss entsprechend des Gesamtgewichtes (Pelletsilo mit Brennstoff) sein.
Brandschutz
Bei Lagermengen unter 6,5 t Pellets sind üblicherweise keine Anforderungen an Wände, Decken, Türen und die Nutzung des Raums vorgeschrieben. Bei Heizungsanlagen bis 50 kW darf das Pelletsilo im gleichen Raum wie der Heizkessel aufgestellt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten. Dieser Abstand kann unterschritten werden, wenn zwischen Heizkessel und Pelletsilo eine nicht brennbare Hitzeschutzplatte angebracht wird. Anforderungen an den Brennstofflagerraum legt die jeweilige Landesfeuerungsverordnung fest und sind einzuhalten.
AT: Nach TRVB H118 muss das Pelletsilo durch eine Wand vom Heizkessel getrennt, in einem anderen Raum aufgestellt werden. Decke und Wände des Brennstofflagerraums müssen der Brandwiderstandsklasse F90 entsprechen. Türen zwischen Heizraum und Brennstofflager, sowie Türen und Fenster ins Freie sind entsprechend T30 bzw. G30 auszuführen. Rechtlich ist der Brandschutz in Österreich in den verschiedenen Baugesetzen der Länder geregelt, für die die TRVB H118 die Grundlage darstellen. Die Anforderungen aus den Baugesetzen der Länder sind einzuhalten.
Art.-Nr. | ZK02968 |
Art.-Nr. | ZK02970 |
Art.-Nr. | ZK02968 |